Fragen zu Planung und Organisation
Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 3,00 m und bis zu einer Grundfläche von 30 m² sind genehmigungsfrei (wenn Abstandsflächen eingehalten werden und im Bebauungsplan nichts anderes vermerkt ist).
Geschlossene Terrassenüberdachungen u. Wintergärten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.